Paradigmenwechsel beim IDW: Fremdbesitzverbot steht vor dem Aus

20.06.2025
20.06.2025
2 Minuten Lesezeit
blog main image

Das Institut der Wirtschaftsprüfer vollzieht eine 180-Grad-Wende und fordert die Prüfung von „Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot" – Private-Equity-Häuser wittern ihre Chance.

EuGH-Urteil erschüttert Berufsrecht

Das Fremdbesitz bei Rechtsanwaltskanzleien-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-295/23) setzt die Wirtschaftsprüfungsbranche unter Zugzwang. Obwohl der EuGH die deutsche Regelung im konkreten Fall stützte, öffnete er gleichzeitig die Tür für alternative Unabhängigkeitssicherungen jenseits des strikten Beteiligungsverbots. Das IDW reagiert mit einer bemerkenswerten Kehrtwende: In der Juni-Stellungnahme zur Berufsrechtsreform erklärt die Interessenvertretung, grundsätzlich seien auch andere Maßnahmen geeignet, um die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer sicherzustellen. Ein Eingeständnis, das jahrzehntelange Dogmen über Bord wirft.

Finanzinvestoren durchbrechen regulatory Blockade

Kapitalriesen handeln, während Berufsverbände noch debattieren. Das Spektrum reicht von KKRs direkter Finanzierung der ETL-Gruppe – mit über 1.000 angeschlossenen Kanzleien Deutschlands dominierender Steuerberatungsverbund – bis hin zu raffinierteren Ansätzen. EQT schloss eine „strategische Partnerschaft" mit WTS, Ufenau näherte sich auf diese Weise PKF WMS in Osnabrück. Jenseits berufsrechtlicher Beschränkungen entwickeln Finanzinvestoren kreative Beteiligungsmodelle, die den Sektor fundamental transformieren. Was als Einzeltransaktionen begann, entwickelt sich zu systematischer Marktkonsolidierung.

Berufsrechtliche Öffnung für Fachexperten

Zwei Reformelemente des April-Entwurfs finden IDW-Unterstützung: Die Gesellschafterintegration von Nicht-Berufsangehörigen soll IT- und ESG-Spezialisten in Eigentümerstrukturen einbinden. Parallel dazu soll das Modell Syndikus-Wirtschaftsprüfern erweiterte Laufbahnoptionen eröffnen.

Aufsichtskommunikation wird bilateraler

Informationspflichten zwischen Kammern, Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) und WP-Gesellschaften bei berufsrechtlichen Ermittlungen erhalten eine Ergänzung: Das IDW verlangt bidirektionale Transparenz – betroffene Unternehmen müssen über sämtliche Auskünfte an externe Parteien, einschließlich Medienanfragen, unterrichtet werden. Diese Entwicklung beendet jahrzehntelange Isolationspolitik: Statt berufsständischer Abgrenzung dominiert künftig globale Konkurrenzfähigkeit das Leitbild der Branche.