Die Finanzaufsicht vergibt weiterhin Mandate an EY – der rechtliche Rahmen ermöglicht eine differenzierte Beauftragung trotz spezifischer Apas-Beschränkungen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erteilt weiterhin Aufträge an EY, was die präzise Auslegung bestehender Apas-Sanktionen widerspiegelt. Die im Frühjahr 2023 verhängten Beschränkungen betreffen ausschließlich gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen öffentlichen Interesses – ein klar abgegrenzter Bereich innerhalb des breiten Dienstleistungsspektrums. Die Apas verhängte gegen EY eine Geldbuße von 500.000 Euro sowie ein zweijähriges Verbot für neue Mandate in diesem spezifischen Segment. Andere Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen bleiben von diesen Beschränkungen unberührt, was eine rechtskonforme Beauftragung in anderen Bereichen ermöglicht.
Die Bafin vergibt regelmäßig Aufträge an externe Dienstleister, da spezialisierte Expertise für komplexe regulatorische Maßnahmen erforderlich ist. Wirtschaftsprüfer fungieren als Sonderbeauftragte in Finanzinstituten, überwachen Auflagenerfüllung und führen forensische Prüfungen durch. Diese bewährte Praxis erstreckt sich auch auf Unternehmensberatungen und Wirtschaftskanzleien. Ein Bafin-Sprecher verwies auf die gesetzliche Verpflichtung, „bei Ausschreibungen von Aufträgen stets das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen" – das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Diese professionelle Herangehensweise gewährleistet effiziente Ressourcennutzung bei qualitativ hochwertiger Beratung.
Die Apas-Maßnahmen erfassen gezielt den Bereich, in dem Verstöße zwischen 2016 und 2018 bei der Wirecard-Prüfung auftraten. Von ursprünglich zwölf ermittelten Berufsträgern konnte die Apas gegen fünf Wirtschaftsprüfer vorgehen, da sich sieben bereits aus der Prüfung verabschiedet hatten. Die Geldbußen gegen Einzelpersonen lagen zwischen 23.000 und 300.000 Euro. Das seit März 2024 geltende Verbot betrifft ausschließlich neue gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen öffentlichen Interesses – Bestandsmandate bleiben unberührt. Diese präzise Abgrenzung ermöglicht EY weiterhin umfangreiche Geschäftstätigkeit in nicht betroffenen Bereichen.
Die Bafin-EY-Beauftragung demonstriert die sachgerechte Anwendung des Vergaberechts. Die Finanzaufsicht handelt rechtlich korrekt und nutzt verfügbare Expertise optimal. Für Compliance-Verantwortliche zeigt dieser Fall die Bedeutung präziser Sanktionsregelungen und deren sachgerechte Umsetzung. Die differenzierte Herangehensweise gewährleistet sowohl regulatorische Konsequenz als auch effiziente Ressourcennutzung bei der Erfüllung aufsichtlicher Aufgaben.
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