Richterliche Alimentation: OLG-Elite scheitert im Kampf um die Besoldungsschere

Das Karlsruher Justiz-Intraspiel endet mit einer Niederlage des R2-Klägers, während die fiskalische Gerechtigkeit auf dem Prüfstand steht.
Richter gegen Richter: Das Besoldungsdilemma
Ein pikantes juristisches Duell hat vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe seinen vorläufigen Abschluss gefunden: Ein Richter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Familienvater mit zwei Kindern, scheiterte mit seiner Klage auf höhere Besoldung. Der R2-Robenträger hatte rückwirkend für 2012 bis 2022 eine verfassungskonforme Aufstockung seiner Bezüge gefordert – vergeblich.
Monetäre Abstandsdebatte im Justizgefüge
Die Verwaltungsrichter attestierten ihrem Kollegen eine noch ausreichende finanzielle Abgrenzung zu den unteren Besoldungsgruppen, trotz der vom Kläger monierten "Stauchung" des Vergütungsgefälles. Mit einem monatlichen Brutto zwischen 6.422 und 8.804 Euro (Stand 2025) sei die R2-Besoldung in Baden-Württemberg zwar nicht üppig, aber noch verfassungskonform.
Finanzielle Gesamtschau statt Alimentationshunger
Die richterliche Besoldungsanalyse berücksichtigte multiple Parameter: Das Gericht prüfte die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, den Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex – ohne signifikanten Rückstand zu erkennen. Mit dem 1,79-fachen des Durchschnittsgehalts eines Stuttgarter Beschäftigten erfülle die R2-Vergütung auch unionsrechtliche Standards.
Zwischen Nachwuchssorgen und Unattraktivität
Während das VG die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zuließ, illustriert der Fall ein tiefergehendes Problem: Im europäischen Vergleich rangieren deutsche Richtergehälter im unteren Segment, was die EU-Kommission bereits 2022 kritisierte. Die Nachwuchsgewinnung für die dritte Gewalt leidet unter dieser Vergütungsrealität – ein Phänomen, das ein lokaler Richter mit der prägnanten Formel "Ohne Erbschaft kein Reihenhaus möglich" auf den Punkt brachte.
Das verfassungsrechtliche Spannungsfeld zwischen Alimentationsprinzip und fiskalischer Zurückhaltung bleibt damit vorerst ungelöst – zum Nachteil derer, die tagtäglich über Recht und Unrecht entscheiden.