Der Druck der EEOC-Untersuchungen treibt prominente Wirtschaftskanzleien in Verhandlungen mit der US-Administration.
Nach den bereits ausgehandelten Vereinbarungen von Paul Weiss, Skadden, Milbank und Willkie Farr mit der Trump-Administration zeichnet sich ein Trend zur pragmatischen Konfliktlösung ab. Laut Bloomberg Law stehen nun weitere Schwergewichte der Rechtsberatung – Kirkland & Ellis, Latham & Watkins und Simpson Thacher & Bartlett – in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der US-Regierung.
Die Vergleichsformel: Pro-bono-Leistungen gegen regulatorischen Frieden. Diese Kanzleien signalisieren Bereitschaft, unentgeltliche Rechtsberatung für von Trump legitimierte Zwecke zu erbringen – darunter möglicherweise Unterstützung bei internationalen Zollverhandlungen, wie der Präsident selbst andeutete.
Law.com ergänzt A&O Shearman als vierten Namen auf der Liste potenzieller Verhandlungspartner. Als Benchmark für diese Vereinbarungen dienen die bereits abgeschlossenen Deals mit Skadden, Milbank und Willkie Farr, die sich jeweils zu Pro-bono-Leistungen im Wert von 100 Millionen Dollar verpflichtet haben.
Der Verhandlungsdruck intensiviert sich durch das investigative Tempo der EEOC. Die Bundesbehörde hat einen kompromisslosen Stichtag (15. April) für die Offenlegung sämtlicher Diversitätsmaßnahmen gesetzt - ein regulatorisches Damoklesschwert, das über den Compliance-Abteilungen der betroffenen Kanzleien schwebt. Im Visier der Behörde: Praktiken, die unter dem Banner der Vielfalt möglicherweise selbst diskriminierend wirken könnten - eine juristische Ironie, die die Komplexität der Materie unterstreicht.
Während die Mehrheit der Elite-Kanzleien den Weg des geringsten Widerstands wählt, formiert sich eine kleinere, kampfbereite Fraktion. Allen voran die für ihren prozessualen Biss bekannte Litigation-Powerhouse Susman Godfrey, die trotz präsidentieller Executive Order den Handschuh aufnimmt. Die Boutique folgt damit der konfrontativen Blaupause von Perkins Coie, Jenner & Block und WilmerHale - und setzt auf die Überzeugungskraft juristischer Argumente statt politischer Verhandlungen.
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