Trump-Dekret gegen Perkins Coie verfassungswidrig erklärt

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May 8, 2025
08.05.2025
2 Minuten Lesezeit

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bezirksgerichtfür den District of Columbia die von Präsident Trump erlassene Executive Order 14230 für verfassungswidrig erklärt. Die umstrittene Anordnung, die auf die Wirtschaftskanzlei Perkins Coie abzielte, wurde von Richterin Beryl A. Howell vollständig aufgehoben.

Verfassungsrechtliche Grundsätze durchgesetzt

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere Verfassungszusätze. Nach eingehender Prüfung stellte Richterin Howell fest, dass die Exekutivanordnung gegen den ersten, fünften und sechsten Verfassungszusatz verstößt und erklärte sie für "null und nichtig". Sämtliche bereits eingeleiteten Maßnahmen müssen binnen sieben Tagen rückabgewickelt werden.

Hintergrund der Kontroverse

Die am 6. März 2025 erlassene Anordnung sollte schwerwiegende Konsequenzen für Perkins Coie nach sich ziehen: Vom Entzug der Zugangsberechtigungen zu Regierungsgebäuden bis zur potenziellen Kündigung staatlicher Aufträge. Der Kanzlei wurden vermeintliche Verstöße gegen Antidiskriminierungsrecht sowie die Unterminierung demokratischer Prinzipien vorgeworfen.

Perkins Coie, die 2016 für die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton tätig war, steht exemplarisch für eine Reihe von Rechtsberatungen im Visier der aktuellen Administration. Der Fall illustriert die hochpolitische Dimension der juristischen Auseinandersetzung.

Unterschiedliche Reaktionen der Anwaltsbranche

Während einige Kanzleien wie WilmerHale, Jenner & Block und Susman Godfrey ebenfalls den Rechtsweg beschritten haben, entschieden sich andere für Kompromisslösungen. Kirkland & Ellis, A&O Shearman sowie Latham & Watkins vereinbarten eine Verpflichtung zu kostenloser Rechtsberatung, um administrativen Maßnahmen zu entgehen.

Die wirtschaftlichen Folgen dieses Konflikts zeigen sich bereits am Markt: Microsoft wechselte kürzlich seinen rechtlichen Berater im Activision-Blizzard-Übernahmeverfahren von Simpson Thacher & Bartlett (eine der kooperierenden Kanzleien) zu Jenner & Block – eine bemerkenswerte Entscheidung zugunsten einer der klagenden Anwaltsfirmen.

Das Justizministerium hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Ob und wann ähnliche Urteile in den anhängigen Parallelverfahren anderer Kanzleien zu erwarten sind, bleibt vorerst offen.