Stephan Altenburg kehrt ab Juli 2025 zu SKW Schwarz zurück und verstärkt die strategische Positionierung im Corporate Employment Law.
SKW Schwarz orchestriert einen strategischen Coup durch die Rückgewinnung von Stephan Altenburg, der seine Anwaltslaufbahn 1997 bei der Münchner Kanzlei initiierte. Nach fünfjähriger SKW-Zugehörigkeit wechselte Altenburg 2002 zu Heuking, bevor er 2009 seine eigenständige Arbeitsrechts-Boutique etablierte. Die 16-jährige Selbstständigkeits-Phase endet mit der Reintegration in die ursprüngliche Karriere-Heimat. SKW Schwarz kalkuliert, durch Altenburgs Expertise dem Arbeitsrechts-Team „noch mehr Gewicht und Sichtbarkeit zu verschaffen" – eine Formulierung, die systematische Praxis-Expansion signalisiert.
Altenburg fokussiert ausschließlich Arbeitgebermandate und berät Vorstände sowie Aufsichtsräte börsennotierter Konzerne. Seine fachliche Reputation manifestiert sich in komplexen Rechtsfragen: Kündigungsschutz und Wiedereinstellungsansprüche bei Betriebsübergängen in Kleinbetrieben sowie Sonderkündigungsschutz für vulnerable Arbeitnehmergruppen. Diese Expertise ergänzt optimal SKW Schwarz' Corporate-Client-Fokus und demonstriert die strategische Logik der Rekrutierung.
Altenburgs Integration erweitert die SKW-Arbeitsrechtspraxis auf zwei Partnerinnen, vier Partner, eine Senior Associate und drei Associates – eine kritische Masse für komplexe Mandatsstrukturen. Das Münchner Arbeitsrechts-Cluster umfasst neben Altenburg Dr. Bernd Joch (Partner/OfCounsel) und Associate Tamara Ulm. Deutschlandweit operieren circa 130 Anwälte für SKW Schwarz über sämtliche Praxisbereiche hinweg – eine Größenordnung, die Full-Service-Ambitionen für Großmandate unterstützt. Die Altenburg-Akquisition reflektiert SKW Schwarz' Strategie, etablierte Boutique-Expertise in integrierte Beratungsstrukturen zu absorbieren und dabei bewährte Alumni-Beziehungen zu monetarisieren.
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