Examensklausuren: Wenn Hilfsmittel nicht helfen – Pannen im Prüfungsalltag

Zwei gravierende Fehler in Niedersachsens juristischen Examensklausuren zeigen: Selbst zugelassene Hilfsmittel bieten keine Garantie für eine faire Prüfungssituation.
Fehlerhafte Normverweise in Examensklausuren
Im aktuellen Durchgang des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Niedersachsen kam es zu einem bemerkenswerten Vorfall: Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) stellte gleich zwei Klausuren, die mit den offiziell zugelassenen Hilfsmitteln nicht zu bearbeiten waren. Betroffene Prüflinge schilderten die Situation. Die Vorwürfe wurden vom niedersächsischen Justizministerium bestätigt, was die Ernsthaftigkeit der Vorfälle unterstreicht. Dieser Fehler wirft nicht nur Fragen nach der Qualitätssicherung bei der Erstellung von Examensklausuren auf, sondern auch nach den Konsequenzen für die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten, die unter hohem Druck standen.
In einer Zivilrechtsklausur wurde auf zwei Normen des Sprengstoffgesetzes verwiesen, die weder in den zugelassenen Gesetzestexten noch im Aufgabentext abgedruckt waren. Eine Woche später wiederholte sich der Fehler in einer öffentlich-rechtlichen Klausur, in der die Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) fehlte.
Belastungen für Prüflinge ohne Ausgleich
Die fehlenden Normen führten zu erheblichen Belastungen für die Prüflinge. Sie investierten wertvolle Zeit in die erfolglose Suche nach den Normen und mussten während der Klausur mit der Aufsicht kommunizieren, um Klarheit zu erhalten. Dies sorgte für Unruhe und zusätzlichen Stress – eine Schreibzeitverlängerung wurde jedoch nicht gewährt.
Das niedersächsische Justizministerium begründete dies damit, dass die Prüflinge die betreffenden Teile der Klausur nicht hätten bearbeiten müssen. In der Zivilrechtsklausur sei der Verweis auf die Sprengstoffgesetz-Normen "unverzüglich" gestrichen worden. In der Verwaltungsrechtsklausur habe man den Prüflingen das Ergebnis der fehlenden Anlage 12 mitgeteilt, um ihnen den Bearbeitungsaufwand zu ersparen.
LJPA bedauert die Vorfälle
Das Landesjustizprüfungsamt bedauerte, dass trotz "größtmöglicher Sorgfalt" die fehlerhaften Normverweise entstanden seien. Man habe aus den Vorfällen gelernt und werde künftig besonders darauf achten, solche Fehler zu vermeiden.
Pannen im juristischen Prüfungswesen
Die Vorfälle in Niedersachsen sind kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Pannen in juristischen Examensprüfungen: In Hessen wurde eine Klausur versehentlich mit den Lösungshinweisen ausgeteilt. In Baden-Württemberg gab es 2021 eine Reihe von Fehlern, darunter die Austeilung einer Strafrechtsklausur statt einer öffentlich-rechtlichen Klausur. Diese Vorfälle werfen Fragen nach der Qualitätssicherung in den juristischen Prüfungsämtern auf und zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung der Klausuren ist.
Fazit
Die jüngsten Pannen in Niedersachsen unterstreichen die Notwendigkeit, die Abläufe bei der Erstellung von Examensklausuren zu überprüfen und zu optimieren. Für Prüflinge, die bereits unter hohem Druck stehen, können solche Fehler erhebliche Nachteile bedeuten. Eine faire und transparente Prüfungssituation sollte jedoch das Mindeste sein, was das juristische Prüfungswesen gewährleisten kann.