Gerichtssieg für KPMG im Millionenstreit um P+S-Werften-Sanierung

15.05.2025
15.05.2025
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG kann einen bedeutenden Etappensieg im Rechtsstreit um ihre Beratungstätigkeit bei den ehemaligen P+S Werften verbuchen. Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung wurden sämtliche gegen das Beratungsunternehmen gerichteten Forderungen in erster Instanz abgewiesen.

Umfangreiche Vorwürfe nicht durchsetzbar

Im Zentrum des Verfahrens stand ein 2009 von KPMG erstelltes Sanierungsgutachten für die später insolventen Werften in Wolgast und Stralsund. Die Insolvenzverwaltung Brinkmann & Partner hatte der Big-Four-Gesellschaft vorgeworfen, durch fehlerhafte Sanierungsaussagen erhebliche Schäden verursacht zu haben. Diese Argumentation konnte vor dem Hamburger Landgericht nicht überzeugen.

Die mündliche Urteilsverkündung erfolgte am 8. Mai, während die schriftliche Begründung noch aussteht. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 326 O 7/16).

Finanzielle Dimensionen des Rechtsstreits

Die finanziellen Implikationen des Falls sind beträchtlich: Der Streitwert beläuft sich auf rund 514 Millionen Euro an Schadensersatzforderungen. Zusätzlich versuchte die Insolvenzverwaltung, Honorare in Höhe von etwa 9 Millionen Euro zurückzufordern, die die Werften vor ihrer Insolvenz an KPMG gezahlt hatten.

Die seit 2015 andauernde rechtliche Konfrontation betrifft die Beratungsleistungen für die P+S Werften, die 2012 trotz umfangreicher Sanierungsbemühungen mit rund 1.750 Mitarbeitern Insolvenz anmelden mussten.

Vorgeschichte und Ausblick

Das aktuelle Urteil reiht sich ein in eine Serie juristischer Entscheidungen rund um die gescheiterte Werftensanierung. Bereits 2019 hatte dasselbe Gericht Ansprüche des früheren Eigentümers Hegemann-Gruppe gegen KPMG zurückgewiesen.

Ob Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann den Rechtsweg weiter beschreiten wird, bleibt derzeit offen. Beide Parteien haben sich bislang nicht zu möglichen nächsten Schritten geäußert. Der Branchendienst INDat hatte als erstes Medium über die Entscheidung berichtet.

Das Urteil könnte weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Sanierungsgutachten und die Haftung von Beratungsunternehmen in Restrukturierungsprozessen haben.