Mit WilmerHale trifft es nun erstmals eine auch in Deutschland präsente Top-Kanzlei – die Executive Order markiert eine neue Eskalationsstufe im Konflikt zwischen der US-Regierung und prominenten Wirtschaftskanzleien.
Die Trump-Administration hat ihre Kampagne gegen führende US-Kanzleien mit einer Executive Order gegen WilmerHale ausgeweitet. Nach Covington & Burling, Perkins Coie, Paul Weiss und Jenner & Block ist WilmerHale die fünfte betroffene Großkanzlei und die erste mit starker Präsenz auf dem deutschen Markt.
Der Kanzlei wird vorgeworfen, durch Pro-Bono-Arbeit amerikanische Interessen zu gefährden und parteiische Ermittlungen zu unterstützen. Besonders kritisiert wird die Wiederaufnahme von Robert Mueller in die Partnerschaft nach dessen Sonderermittlungen gegen Trump (2017-2019).
Die Maßnahmen umfassen:
Die betroffenen Kanzleien reagieren unterschiedlich. Während Perkins Coie erfolgreich eine einstweilige Anordnung gegen die Executive Order erwirkte, wählte Paul Weiss den Vergleichsweg: 40 Millionen Dollar und Verhaltenszusagen gegen Aufhebung der Order – ein in der Branche teils als "Sündenfall" betrachtetes Vorgehen.
WilmerHale signalisiert Widerstandsbereitschaft: "Unsere Sozietät hat in den USA eine jahrzehntelange Tradition, unabhängig von der politischen Ausrichtung der jeweiligen Regierung Mandanten sowohl auf Bundes- als auch auf bundesstaatlicher Ebene erfolgreich in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten."
Die Kanzlei betont Parallelen zur Perkins Coie-Order, die bereits gerichtlich eingeschränkt wurde, und kündigt an, "alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um gegen diese unrechtmäßige Executive Order vorzugehen."
Die Entwicklung verdeutlicht die zunehmende Politisierung der Rechtsberatung – mit potenziell weitreichenden Folgen auch für europäische Unternehmen mit US-Geschäft und deren Mandatsbeziehungen zu den betroffenen Kanzleien.
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