Hier verdienen Jura-Referendare am meisten im Referendariat

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe für Jura-Referendare variiert stark zwischen den Bundesländern. Erfahren Sie, wo angehende Juristen die höchste Unterstützung erhalten.
Finanzielle Unterstützung im Jura-Referendariat
Während des juristischen Referendariats erhalten angehende Juristen eine Unterhaltsbeihilfe, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Diese Beihilfe ist kein reguläres Gehalt, sondern eine finanzielle Grundsicherung, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. In einigen Bundesländern können Referendare durch zusätzliche Leistungen wie Familienzuschläge oder vermögenswirksame Leistungen unterstützt werden.
Verbeamtung auf Widerruf in einigen Bundesländern
In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen werden Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt und sind damit von der Arbeitslosenversicherung befreit. Diese Regelung gilt jedoch nur während des Referendariats und endet, wenn die Referendare den Staatsdienst verlassen.
Höhe der Unterhaltsbeihilfe nach Bundesland
Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Unterhaltsbeihilfe für ledige Referendare ohne Kinder in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland: Unterhaltsbeihilfe (brutto)
Baden-Württemberg: 1.402,51 Euro
Bayern: 1.502,08 Euro
Berlin: 1.537,52 Euro
Brandenburg: 1.523,26 Euro
Bremen: 1.383,61 Euro
Hamburg: 1.243,07 Euro (ab Nov. 1.443,07 Euro; ab Feb. 2025 1.583,07 Euro)
Hessen: 1.682,65 Euro*
Mecklenburg-Vorpommern: Verbeamtet: 1.552,50 Euro; öffentlich-rechtlich: 1.345 Euro
Niedersachsen: 1.276,63 Euro
Nordrhein-Westfalen: 1.375,17 Euro
Rheinland-Pfalz: 1.464,86 Euro (ab Nov. 1.564,86 Euro)
Saarland: 1.303,97 Euro
Sachsen: 1.645,10 Euro*
Sachsen-Anhalt: 1.361,75 Euro
Schleswig-Holstein: 1.444,79 Euro (ab Nov. 1.544,79 Euro; ab Feb. 2025 1.594,79 Euro)
Thüringen: 1.589,97 Euro*
* Gilt für öffentlich-rechtliches und verbeamtetes Ausbildungsverhältnis.
Fazit: Hessen zahlt am meisten
Mit einer Unterhaltsbeihilfe von 1.682,65 Euro brutto erhalten Referendare in Hessen die höchste Unterstützung. Auch in Sachsen und Thüringen liegt die Beihilfe deutlich über dem Durchschnitt. Diese Unterschiede spiegeln die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und Finanzierungsmodelle der einzelnen Bundesländer wider.