Zwei Volkswagen-Manager verklagen den Autobauer auf Schadensersatz in Millionenhöhe und berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz. VW weist die Vorwürfe zurück.
In einem brisanten Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Braunschweig verlangen zwei Volkswagen-Manager Schadensersatz in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Sie werfen dem Konzern vor, sie unter Druck gesetzt und benachteiligt zu haben, nachdem sie auf interne Missstände hingewiesen hatten. Konkret soll es um Berichte über gesundheitsgefährdende Schadstoffe in den Innenräumen von VW-Modellen und unzureichende Dokumentation der verwendeten Materialien gehen. Nach Darstellung der Kläger sei VW häufig nicht in der Lage, die in Fahrzeugen verbauten Stoffe vollständig nachzuweisen.
Volkswagen hat die Anschuldigungen bestritten und die rechtliche Grundlage für die Schadensersatzforderungen infrage gestellt. Die am Donnerstag angesetzten Güteverhandlungen blieben ergebnislos. Eine Stellungnahme des Konzerns liegt derzeit nicht vor.
Die Kläger berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie haben die vermeintlichen Verstöße nach eigenen Angaben auch bei Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Landeskriminalamt (LKA) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angezeigt.
Ein möglicher Gerichtstermin ist für Juni 2025 anvisiert. Der Fall könnte weitreichende Konsequenzen in der deutschen Industrie haben. Ob die Vorwürfe gegen Volkswagen Bestand haben, wird in den kommenden Monaten weiter geprüft werden.
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