Richtungsweisende Entscheidung im Kampf um digitale Forschungsfreiheit: Das Landgericht Berlin verpflichtet Social-Media-Gigant X zur Offenlegung seiner Plattformdaten.
Das Landgericht Berlin hat in einem wegweisenden Eilverfahren der Forschungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) einen umfassenden Zugang zu X's öffentlichen Plattformdaten zugesprochen. Die Entscheidung, die sich auf Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) stützt, verpflichtet X zur unverzüglichen Bereitstellung einer API-Schnittstelle für die Analyse potenzieller Wahlbeeinflussung vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Der Beschluss markiert die erste erfolgreiche zivilrechtliche Durchsetzung der DSA-Forschungsklausel in Deutschland. Die EU-Kommission hatte bereits im Vorjahr 17 große Online-Plattformen zur Stellungnahme bezüglich ihrer Forschungszugangsrichtlinien aufgefordert – bezeichnenderweise ohne X einzubeziehen. Gegen die Plattform läuft bereits ein separates Verletzungsverfahren der Kommission wegen mutmaßlicher DSA-Verstöße.
Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte Klage schafft einen wichtigen Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit des DSA auf nationaler Ebene. Simone Ruf vom Center for User Rights der GFF und DRI-Geschäftsführer Michael Meyer-Resende betonen die fundamentale Bedeutung der Entscheidung für die Forschungsfreiheit und demokratische Transparenz im digitalen Raum.
Die Dringlichkeit der Entscheidung wurde vom Gericht mit der zeitkritischen Natur der Wahlforschung begründet – ein Aspekt, der für künftige Verfahren im Kontext zeitsensibler Forschungsvorhaben richtungsweisend sein dürfte.
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