Studierende stehen oft vor der Frage, ob und wann eine Steuererklärung sinnvoll ist. Ob Erst- oder Zweitstudium – in vielen Fällenkönnen junge Menschen bereits während des Studiums finanzielle Vorteile durch die Absetzung von Kosten oder die Rückerstattung von Steuern erzielen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.
Für viele Studierende im Erststudium, insbesondere jene, die von den Eltern unterstützt werden und kein eigenes Einkommen haben, ist eine Steuererklärung nicht zwingend notwendig. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel:
Aufwendungen im Erststudium können zudem als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich abgesetzt werden. Hierzu zählen Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten und andere typische Ausgaben. Diese Kosten werden in der Anlage Sonderausgaben angegeben.
Das Zweitstudium bietet größere steuerliche Vorteile. Hierkönnen sämtliche studienbedingten Kosten als Werbungskosten unbegrenztabgesetzt werden. Dazu gehören:
Ein besonderer Vorteil ist der Verlustvortrag: Studierende, die während des Zweitstudiums wenig oder gar kein Einkommen erzielen, können die Kosten in späteren Jahren steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass Verluste aus dem Studium ins erste Berufsjahr übertragen werden und dort das zu versteuernde Einkommen mindern.
In der Regel gilt der Bachelor als Erststudium, der Master als Zweitstudium. Aber es gibt Ausnahmen:
Studierende sollten daher genau prüfen, in welche Kategorie ihr Studium fällt, da dies erhebliche steuerliche Auswirkungen hat.
Unabhängig vom Studienstatus können folgende Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden:
Besonders bei einem Auslandsstudium können Pauschalen je nach Land variieren, was zusätzliche steuerliche Vorteile bietet.
Studierende können in der Regel bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Wichtig ist dabei:
Die Steuererklärung kann online über das Portal Elster oder mithilfe von Steuerprogrammen wie Wiso, Smartsteuer oder Taxfixerstellt werden. Wichtige Formulare sind:
Mit der App „Mein Elster+“ können Studierende zudem Rechnungen und Belege über das Jahr hinweg digital speichern und direkt in die Steuererklärung integrieren.
Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende in vielen Fällen, sei es zur Rückerstattung von Steuern aus Nebenjobs oder zur Geltendmachung von Kosten. Besonders das Zweitstudium bietet erhebliche Vorteile durch die Absetzung von Werbungskosten. Wer frühzeitig beginnt, Belege zu sammeln und sich mit den steuerlichen Regelungen vertraut macht, kann langfristig sparen und einen finanziellen Vorteil ins Berufsleben mitnehmen.